POLIZEI-HANDBUCH |
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Bezeichnung I.01 – Verhalten von Beamten |
04.10.2024 / V1 |
ZWECK
Der Zweck dieser Richtlinie ist es, Richtlinien für das Verhalten aller Beamten des Los Santos Police Departments festzulegen, sowohl im Dienst als auch außerhalb.
RICHTLINIE
Das Ziel des Departments ist es, Effizienz und Disziplin zu fördern sowie positive Beziehungen zu anderen Abteilungen und der Öffentlichkeit aufzubauen. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass alle Beamten des Departments zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie gegen die Regeln oder Gesetze der Gemeinschaft verstoßen.
DEFINITIONEN
Beamter:
Jeder Beamte, der aktuell in einer Polizeifunktion tätig ist und das Los Santos Police Department repräsentiert.
Fahrlässigkeit:
Unterlassung angemessener Sorgfalt.
Vorsätzlichkeit:
Eine Handlung, die absichtlich oder willentlich durchgeführt wird.
VERFAHREN
A. Null-Toleranz-Politik
Das LSPD verfolgt eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Belästigung und Diskriminierung. Dies umfasst unter anderem Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Behinderung, vermuteter Behinderung, Familienstand, persönlichem Erscheinungsbild, sexueller Orientierung, Rasse, Religion, nationaler Herkunft oder anderen gesetzlich geschützten Merkmalen. Jeder Beamte, der gegen diesen Abschnitt verstößt, wird unverzüglich aus dem LSPD entfernt.
B. Unethisches Verhalten
Beamte müssen stets ein hohes Maß an ethischem Verhalten aufrechterhalten und gegenüber anderen ehrlich, fair, unparteiisch und höflich auftreten. Beamte dürfen während administrativer Untersuchungen keine Informationen zurückhalten oder absichtlich in die Irre führen. Alle Beamten sollen in Übereinstimmung mit den Kernwerten des Departments handeln.
C. Umgang mit Kollegen
Alle Beamten sind verpflichtet, Kollegen des LSPD und anderer Abteilungen respektvoll zu behandeln. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Vorgesetzten und das Befolgen rechtmäßiger Anweisungen.
D. Respekt gegenüber Mitgliedern
Alle Mitglieder des Los Santos Police Departments sind dazu angehalten, einander mit Respekt zu begegnen und das Wohlergehen der Kollegen zu berücksichtigen.
E. Missbrauch von Abwesenheit
Mitglieder, die sich im Urlaub oder auf einer Beurlaubung befinden, dürfen nicht auf Streife gehen. Sollte dies dennoch geschehen, wird die Abwesenheit als ungültig erklärt.
F. Einhaltung von Vorschriften
Mitglieder sind verpflichtet, sich mit den Regeln, Vorschriften, Anweisungen und den Standardarbeitsanweisungen des Departments vertraut zu machen und diese zu befolgen.
G. Störung der Funkkommunikation
Mitglieder dürfen die Funkkommunikation nicht absichtlich stören, es sei denn, es liegt eine dringende Situation vor.
H. Einhaltung der Richtlinien
Alle Beamten müssen sich an die schriftlich festgelegten Richtlinien halten. Beamte, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Richtlinien verstoßen, können disziplinarisch belangt werden. Beamte sind für ihre Handlungen voll verantwortlich und dürfen die Schuld nicht auf andere abwälzen.
I. Individuelle Verantwortung
Es liegt in der Verantwortung jedes Beamten, Verstöße gegen Regeln, Richtlinien oder unangemessenes Verhalten einem LSPD-Vorgesetzten oder einer geeigneten Autorität zu melden. Der Vorgesetzte muss nach Prüfung der Fakten und unter Berücksichtigung des Schweregrades der Anschuldigung sofort Maßnahmen ergreifen. Eine Vergeltung gegen Beamte, die Fehlverhalten melden, ist nicht akzeptabel.
J. Missbrauch von Position oder Autorität
Kein Beamter darf seine Position oder seinen Rang nutzen, um:
– Privilegien zu erlangen, die ihm normalerweise nicht zustehen.
– Den Konsequenzen eines Regel- oder Gesetzesverstoßes zu entgehen.
– Seine Position innerhalb des Departments falsch darzustellen.
Mitglieder dürfen ihre Autorität nicht nutzen, um Personen zu missbrauchen, zu belästigen, zu unterdrücken oder ungerecht zu behandeln.
K. Vertrauliche Informationen
Beamte dürfen sensible oder vertrauliche Informationen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch eine geeignete Autorität weitergeben oder diskutieren.
L. Nichteinhaltung von Standards
Alle Beamten müssen über ein angemessenes Maß an Fachwissen verfügen, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen. Beamte, die die Standards aufgrund von Unfähigkeit, mangelnder Bereitschaft oder unzureichender Leistung nicht erfüllen, werden aus ihrer Position oder aus dem Department entfernt. Beamte werden erwartet:
– Das notwendige Wissen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu besitzen.
– Die Arbeitsstandards ihres Ranges oder ihrer Position zu erfüllen.
– Angemessene Entscheidungen zu treffen oder entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
– Nicht unentschuldigt abwesend zu sein.
M. Anforderung eines Vorgesetzten
Beamte sind verpflichtet, jeder Anforderung eines Vorgesetzten (10-71) nachzukommen, die von einem Zivilisten gestellt wird. Ist kein Vorgesetzter verfügbar, wird ein Vorgesetzter der Los Santos Highway Patrol den Einsatz übernehmen. Beamte sind nur verpflichtet, eine (1) Anforderung pro Person zu erfüllen.
N. Ungehorsamkeit
Jeder Beamte, der die Anweisungen eines Vorgesetzten oder eine Richtlinie verweigert, unterliegt disziplinarischen Maßnahmen oder der Entlassung aus dem Department.
O. Verbot von Aufsichtsfunktionen für nicht-aufsichtsführende Beamte
Beamte unterhalb des Dienstgrades eines Sergeant I gelten nicht als Vorgesetzte und dürfen daher keine Aufsichtsmaßnahmen gegenüber anderen Department-Mitgliedern oder Mitgliedern anderer Abteilungen durchführen. Verbotene Maßnahmen umfassen unter anderem:
– Anhalten eines anderen Einsatzfahrzeugs.
– Korrigieren anderer Beamter bei vermeintlichem Fehlverhalten.
– Zuweisung von Streifengebieten.
– Anweisungen an andere Einheiten bezüglich Funkverhalten.
– Jegliche andere Handlungen, die normalerweise den Mitgliedern der Befehlskette vorbehalten sind.
Sollte ein Beamter berechtigten Zweifel haben, dass ein anderer Beamter sich in ernsthafter Gefahr befindet (z.B. Entführung), ist er befugt, das Einsatzfahrzeug des Kollegen anzuhalten. In jedem Fall muss jedoch sofort ein Vorgesetzter (10-71) zur Einsatzstelle gerufen werden. Das Unterlassen des Rufens eines Vorgesetzten wird als unangemessene Nutzung dieser Ausnahme betrachtet und führt zu disziplinarischen Maßnahmen.
P. Andeutung von Beförderungswünschen
Beförderungen innerhalb des Los Santos Police Departments sind niemals garantiert. Während es Beamten freisteht, Bedenken bezüglich Beförderungen zu äußern, ist es zudem Pflicht, eine Beförderung zu beantragen.
Q. Ermessensspielraum
Die Richtlinien können nicht jede Situation abdecken. Beamte müssen ihr Urteilsvermögen einsetzen, um entsprechend zu handeln. Vorgesetzte haben die Möglichkeit, Ermessensspielraum bei der Anleitung von Beamten in der Ausübung ihrer Aufgaben anzuwenden. Beamte müssen bei schwierigen Entscheidungen die Umstände, verfügbaren Ressourcen und alternative Lösungen abwägen. Die angemessene Maßnahme sollte die am wenigsten restriktive sein, aber dennoch den Zweck der Richtlinie erfüllen.
R. Professionalität
Alle Beamten sind dazu verpflichtet, ihre Kollegen und die Zivilbevölkerung mit Nachnamen anzusprechen, sowohl in Anwesenheit von Kollegen als auch in Gegenwart anderer staatlicher Fraktionen. Alternativ dürfen Dienstnummern verwendet werden.
Dienstliche Angelegenheiten sind vertraulich zu behandeln und dürfen in keiner Weise gegenüber der Zivilbevölkerung geäußert werden. Das Herausgeben von Dienst- und Führungsmitteln sowie das Lagern dieser in Fahrzeugen, Lagerhallen oder Wohnungen wird als grobe Verletzung der Dienstpflicht betrachtet und mit sofortiger Kündigung geahndet.
S. Grußpflicht
Gegenüber Vorgesetzten, beginnend ab dem Rang Lieutenant, besteht eine Grußpflicht in Form eines einmaligen salutierens pro Tag.
Schlusswort:
Hiermit wird dieses Dokument durch den Chief of Police und Leiter des Department of Human Resources freigegeben.