Richtlinien / Anordnungen / Vorschriften Bekanntmachungen Polizei Dokumentation
LOS SANTOS POLICE DEPARTMENT
POLIZEI-HANDBUCH
Bezeichnung
III.1 – Verkehrskontrolle
Freigabe / Version
04.10.2024 / V1

ZWECK Diese Richtlinie dient der Festlegung von Verfahren und Richtlinien für die Durchführung von Verkehrskontrollen durch die Beamten des Los Santos Police Departments. Die Sicherheit aller Beteiligten ist hierbei von größter Bedeutung, da Verkehrskontrollen eine der gefährlichsten Aufgaben im Polizeidienst darstellen.
RICHTLINIE Das Los Santos Police Department verpflichtet sich, dass alle Beamten bei der Durchführung von Verkehrskontrollen die festgelegten Verfahren befolgen. Diese Verfahren zielen darauf ab, die Sicherheit der Beamten, der Verkehrsteilnehmer sowie der allgemeinen Öffentlichkeit zu gewährleisten.
DEFINITIONEN Verkehrsverstoß-Stopp: Ein Stopp, der erfolgt, wenn ein Beamter begründeten Anlass hat zu glauben, dass der Fahrer einen Verkehrsverstoß begangen hat. Ermittlungsstopp: Ein Stopp, der durchgeführt wird, weil ein Beamter einen begründeten Verdacht hat, dass einer oder mehrere Insassen des Fahrzeugs in kriminelle Aktivitäten verwickelt sind oder kurz davorstehen, solche zu begehen. Hochrisikostopp: Ein Stopp, bei dem ein Beamter einen begründeten Verdacht, einen Haftbefehl oder andere Informationen hat, die darauf hindeuten, dass einer oder mehrere Insassen des Fahrzeugs eine Bedrohung für den Beamten darstellen könnten.
VERFAHREN
A. Informationen an die Notrufzentrale – Bei jeder Verkehrskontrolle müssen die Beamten der Notrufzentrale folgende Informationen in der angegebenen Reihenfolge übermitteln, wenn sie eine Verkehrskontrolle durchführen: 1. Standort des Stopps 2. Grund des Stopps 3. Kennzeichen 4. Fahrzeugbeschreibung
B. Radarmessungen – Wenn Beamte mit einem Radar arbeiten, können sie eine Verfahren für die Messungen eröffnen, anstatt bei jedem Verkehrsverstoß einen Funkanruf abzusetzen.
C. Positionierung/Annäherung – Beamte sollen, wenn möglich, den Fahrer anweisen, das Fahrzeug vom Fahrbahnrand zu bewegen. Der Beamte wird sein Einsatzfahrzeug so positionieren, dass die Hälfte seines Fahrzeugs 3-5 Meter hinter dem Fahrzeug des Verstoßes steht. Beamte nähern sich dem Fahrzeug von einer Seite und achten auf die Sicherheit. Sie sollten den Innenraum des Fahrzeugs auf kriminelle Aktivitäten überprüfen und auf Sicherheitsrisiken achten. Wenn der Fahrer das Fahrzeug verlässt, sollten die Beamten ihn anweisen, im Fahrzeug zu bleiben und die erforderlichen Dokumente zu verlangen.
D. Rückkehr zum Einsatzfahrzeug – Beamte kehren zu ihrem Fahrzeug zurück, um eine Überprüfung der Daten durchzuführen und/oder einen Bußgeldbescheid vorzubereiten. Währenddessen müssen sie die Sicht auf das Fahrzeug des Verstoßes und dessen Insassen aufrechterhalten. Je nach taktischen Überlegungen können Beamte den Bußgeldbescheid im Fahrzeug oder außerhalb des Fahrzeugs, jedoch abseits des Verkehrs, ausstellen. Nach Abschluss des Stops stellen die Beamten sicher, dass das Fahrzeug sicher in den normalen Verkehrsfluss zurückkehren kann und dokumentieren den Vorgang entsprechend.
E. Hochrisikostopps – Hochrisikostopps erfordern den Einsatz von Gewalt gegen ein rechtmäßig gestopptes Fahrzeug, basierend auf Informationen über die Insassen. Beamte müssen einen taktischen Plan für Hochrisikostopps entwickeln, der auf den verfügbaren Informationen und Ressourcen beruht.
I. Kommunikation und Kontrolle: Hochrisikostopps erfordern eine enge Kommunikation und Kontrolle. II. Taktische Planung: Beamte sollten einen taktischen Plan entwickeln, der mit ihrer Ausbildung übereinstimmt, bevor sie einen Hochrisikostopp durchführen. III. Berücksichtigte Faktoren: Die Koordination der anrückenden Einheiten, die Standortwahl und die Verfügbarkeit von Ausrüstung sind wichtige Faktoren. IV. Einsatzleitung: Der erste Beamte, der den Stopp koordiniert, übernimmt das Kommando und parkt sein Fahrzeug in einem sicheren Abstand von 3 – 5 Meter hinter dem Fahrzeug des Verstoßes. V. Einsatzleitung informieren: Der Einsatzleiter gibt den anderen ankommenden Einheiten Anweisungen, wie sie ihre Fahrzeuge positionieren sollen, um die Festnahme sicher durchzuführen.
F. Verkehrskontrollen bei gepanzerten Fahrzeugen – Sollte eine Kontrolle eines gepanzerten Sicherheitsfahrzeugs erforderlich sein, muss der Beamte die Notrufzentrale umgehend informieren und folgende Informationen bereitstellen: I. Art des Fahrzeugs: Meldung, dass ein gepanzertes Fahrzeug gestoppt wird, sowie den Namen des Unternehmens. II. Standort und Grund: Angabe von Standort und Grund für den Stopp. III. Bei Verhaftungen: Informieren der Notrufzentrale über die Notwendigkeit einer physischen Verhaftung des Fahrers des gepanzerten Fahrzeugs. IV. Austausch von Dokumenten: Bei einem Bußgeld oder einer schriftlichen Maßnahme müssen die Fahrerlaubnis, die Fahrzeugdokumente und der Bußgeldbescheid durch den Schussfensterport ausgetauscht werden. V. Informationen sammeln: Sollte das gepanzerte Fahrzeug keine Schussfenster haben, muss der Beamte ausreichend Informationen vom Fahrer einholen, um eine Vorladung oder andere Maßnahmen später auszustellen. VI. Sicherheitsvorkehrungen: Beamte müssen bei der Kontrolle gepanzerter Fahrzeuge die standardmäßigen Sicherheitsverfahren beachten und ihre Identität klar als Polizeibeamte etablieren.
G. Ausstellung von Bußgeldern/Warnungen I. Bußgelder: Alle Bußgelder müssen vor der Ausstellung auf Richtigkeit überprüft werden. Bei der Übergabe sollte der Beamte den Grund für die Maßnahme erläutern. II. Warnungen: Alle schriftlichen Warnungen müssen ebenfalls auf Richtigkeit überprüft werden. Es ist wichtig zu betonen, dass ordnungsgemäße Durchsetzung nicht immer eine Bußgeldausstellung erfordert.
H. Wann ein Vorfallbericht erforderlich ist – Must-appear-Vorfälle: Ein Vorfallbericht ist erforderlich, wenn einem Täter ein Bußgeld für einen Verstoß erteilt wird, die eine Gerichtsverhandlung nach sich zieht.
Schlusswort: Hiermit wird dieses Dokument durch den Chief of Police und Leiter des Department of Human Resources freigegeben.

Updated on Oktober 28, 2024

Ohoh... du wirst doch nicht etwa...?