POLIZEI-HANDBUCH |
||
Bezeichnung I.06 – Verhalten bei Festnahmen |
04.10.2024 / V1 |
ZWECK
Der Zweck dieser Richtlinie ist es, standardisierte Verfahren für die Verhaftung, Behandlung und Freilassung von Tatverdächtigen durch die Beamten des Los Santos Police Department (LSPD) festzulegen. Dies gewährleistet eine rechtskonforme, faire und einheitliche Vorgehensweise, die sowohl die Rechte der Tatverdächtigen als auch die Pflichten der Beamten berücksichtigt.
RICHTLINIE
Diese Richtlinie gilt für alle Beamten des LSPD und legt die Verfahrensweisen bei der Verhaftung, Durchsuchung, Erfassung persönlicher Daten und der Freilassung von Tatverdächtigen fest. Darüber hinaus regelt sie die Verantwortlichkeiten der Beamten im Zusammenhang mit der Strafzumessung und dem Umgang mit den Rechten der Tatverdächtigen.
DEFINITIONEN
Tatverdächtiger:
Eine Person, die aufgrund eines Verdachts auf eine Straftat verhaftet wird.
Beamter:
Jeder Polizeibeamte des LSPD, der im Rahmen seiner Dienstpflichten agiert.
Strafmaß:
Die Höhe der Strafe, die einem Tatverdächtigen gemäß dem Gesetz auferlegt wird.
Erkennungsdienstliche Behandlung:
Die Prozedur zur Identifizierung eines Tatverdächtigen, einschließlich der Aufnahme von Lichtbildern und Erfassung persönlicher Merkmale.
VERFAHREN
A. MIRANDA
Zur Vereinfachung ist der folgende Text in der männlichen Form geschrieben. Eine Anpassung erfolgt durch den Beamten „on the fly“.
„Sie haben das Recht zu schweigen, alles was sie sagen kann und wird vor Gericht gegen sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen staatlich geprüften Anwalt, sollten sie sich keinen leisten können, so stellt ihnen der Staat Los Santos einen zur Verfügung. Sollte kein Anwalt verfügbar sein, so müssen sie sich selbst verteidigen. Sie können jederzeit die Justiz hinzuziehen. Sollte die Justiz nicht erreichbar sein, so übernimmt die Exekutive die Judikative.“
„Haben Sie Ihre Rechte verstanden?“
Jeder Beamte ist verpflichtet, dem Tatverdächtigen bei Verhaftung seine Rechte vollständig und fehlerfrei vorzulesen. Sollte der Tatverdächtige seine Rechte nicht verstanden haben, so ist der Vorgang mindestens noch zwei weitere Male zu wiederholen.
B. Zuständigkeit
Sobald ein Beamter einen Tatverdächtigen festnimmt, trägt ausschließlich dieser Beamte die Verantwortung für den Tatverdächtigen. Die Durchsuchung oder Behandlung des Tatverdächtigen durch andere Beamte ist nur nach vorheriger Absprache zulässig. Der zuständige Beamte begleitet den Tatverdächtigen vom Ort der Festnahme bis zur Entlassung und ist für alle Materialien sowie Dokumente im Zusammenhang mit dem Tatverdächtigen verantwortlich.
C. Durchsuchung
Wird ein Tatverdächtiger verhaftet, ist der zuständige Beamte verpflichtet, diesen zu durchsuchen. Dabei sind alle Gegenstände, mit Ausnahme von alkoholfreien Nahrungsmitteln, entgegenzunehmen.
D. Erkennungsdienst
Vor der Vernehmung und Festsetzung des Strafmaßes wird der Tatverdächtige einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Dabei werden folgende Daten erfasst:
– Lichtbilder aus zwei Richtungen
– vollständiger Name
– Tätowierungen
E. Rechte
Jeder Tatverdächtige hat das Recht, mit dem Leitstellentelefon einen juristischen Anruf zu tätigen. Zudem steht jedem Tatverdächtigen das Recht auf eine gleichgeschlechtliche Behandlung zu. Sollte dies nicht möglich sein, ist der zuständige Beamte verpflichtet, einen Kollegen als Zeugen hinzuzuziehen.
F. Strafmaß
Sofern kein Richter im Dienst ist, obliegt es der Einsatzleitung, im durch das Gesetz festgelegten Rahmen, das Strafmaß zu berechnen. Es ist gestattet, das Strafmaß zu mindern.
G. Entlassung
Nach Begleichen der festgesetzten Strafe und/oder der Festsetzung eines Gerichtstermins ist dem Tatverdächtigen sein persönliches Eigentum zurückzugeben. Hiervon ausgenommen sind Beweismittel und tatbezogene Gegenstände. Anschließend ist der Tatverdächtige zu entlassen.
Schlusswort:
Hiermit wird dieses Dokument durch den Chief of Police und Leiter des Department of Human Resources freigegeben.