POLIZEI-HANDBUCH |
||
Bezeichnung III.2 – Personenkontrolle |
04.10.2024 / V1 |
ZWECK
Dieser Leitfaden dient der Festlegung von Verfahren und Richtlinien für die Durchführung von Personenkontrollen durch Beamte des Los Santos Police Departments, um Sicherheit und Professionalität zu gewährleisten.
RICHTLINIE
Das LSPD verpflichtet sich, bei Personenkontrollen die festgelegten Verfahren zu befolgen, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und die Effizienz der Polizeiarbeit zu erhöhen.
DEFINITIONEN
Verdachtsunabhängige Kontrolle:
Durchführung einer Kontrolle ohne spezifischen Verdacht, meist zur allgemeinen Sicherheit.
Verdachtserhebliche Kontrolle:
Eine Kontrolle, die aufgrund von bestimmten Beobachtungen oder Informationen erfolgt, die einen Verdacht auf illegale Aktivitäten nahelegen.
Hochrisikokontrolle:
Eine Kontrolle, bei der der Beamte begründete Bedenken hinsichtlich der Sicherheit hat, z. B. bei Verdacht auf Waffen oder Gewalttaten.
VERFAHREN
A. Informationen an die Notrufzentrale
– Bei der Durchführung einer Personenkontrolle müssen die Beamten der Notrufzentrale die folgenden Informationen übermitteln:
1. Standort der Kontrolle
2. Beschreibung der kontrollierten Person
3. Grund der Kontrolle
B. Annäherung und Positionierung
– Beamte sollten sich der kontrollierten Person vorsichtig nähern und dabei stets ihre eigene Sicherheit im Blick haben.
C. Identifikation anfordern
– Beamte sollten die betreffende Person freundlich nach ihrem Ausweis und anderen relevanten Dokumenten fragen.
D. Sicherheitsüberlegungen
I. Risikoabschätzung: Vor der Kontrolle sollten Beamte die Situation bewerten, um potenzielle Risiken für sich selbst und die kontrollierte Person zu identifizieren.
II. Einsatz von Unterstützung: Bei Hochrisikokontrollen sollte Unterstützung angefordert werden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
E. Dokumentation
I. Berichterstattung: Alle durchgeführten Personenkontrollen müssen dokumentiert werden, einschließlich der Gründe für die Kontrolle und der erhaltenen Informationen.
II. Nachverfolgung: Bei Verdacht auf illegale Aktivitäten sollten die Beamten geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Einleitung weiterer Ermittlungen oder der Involvierung anderer Abteilungen.
F. Schulung und Weiterbildung
– Regelmäßige Schulungen: Beamte sind verpflichtet, an Schulungen zur Durchführung von Personenkontrollen teilzunehmen, um sich über aktuelle Verfahren und rechtliche Rahmenbedingungen auf dem Laufenden zu halten.
Schlusswort:
Hiermit wird dieses Dokument durch den Chief of Police und Leiter des Department of Human Resources freigegeben.