POLIZEI-HANDBUCH |
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Bezeichnung III.4 – Einsatz von Langwaffen |
04.10.2024 / V1 |
ZWECK
Dieser Leitfaden dient der Festlegung von Verfahren und Richtlinien für den Einsatz von Langwaffen durch Beamte des Los Santos Police Departments, um Sicherheit und Professionalität zu gewährleisten.
RICHTLINIE
Das LSPD verpflichtet sich, Langwaffen nur unter strengen Bedingungen einzusetzen, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und die Effizienz der Polizeiarbeit zu erhöhen.
DEFINITIONEN
Langwaffe:
Eine Feuerwaffe, die in der Regel eine größere Reichweite und Feuerkraft besitzt und in bestimmten gefährlichen Situationen eingesetzt wird.
Kofferraumlagerung:
Langwaffen müssen immer im Kofferraum eines Einsatzfahrzeugs aufbewahrt werden, ohne Ausnahme.
VERFAHREN
A. Aufbewahrung von Langwaffen
Langwaffen müssen jederzeit im Kofferraum eines Einsatzfahrzeugs aufbewahrt werden. Es gibt keine Ausnahmen von dieser Regel.
B. Einsatz von Langwaffen
Langwaffen dürfen nur dann aus dem Kofferraum genommen und ausgerüstet werden, wenn die Situation dies erfordert. Die Entscheidung darüber trifft ein Beamter ab dem Rang eines Lieutenant II (LTII). Sollte kein Beamter dieses Rangs anwesend sein, übernimmt ein Beamter ab dem Rang Sergeant I (SGTI) diese Entscheidung.
C. Zugriff auf Langwaffen
Beamte ab dem Rang Sergeant I dürfen die PDW (Personal Defense Weapon) aus der Ausrüstungskammer entnehmen. Ab dem Rang Lieutenant I (LTI) darf auch der Karabiner entnommen werden.
D. Situationen, in denen Langwaffen erlaubt sind
Langwaffen dürfen in folgenden, aber nicht ausschließlich, Situationen eingesetzt werden:
1. Geiselnahmen
2. Raubüberfälle
3. Panic Button Einsätze
4. Einsätze, bei denen scharfer Beschuss aus Langwaffen gemeldet wurde
5. 10-99 (Officer am Boden)
Schlusswort:
Hiermit wird dieses Dokument durch den Chief of Police und Leiter des Department of Human Resources freigegeben.